Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen (Minderjährigen) in der Öffentlichkeit.

Es regelt unter anderem im Bezug auf Minderjährige den zeitlichen Aufenthalt an öffentlichen Orten, darunter fällt auch der Aufenthalt in unseren Häusern.

Nach diesem Gesetz MÜSSEN Kinder und Jugendliche sich bei ihrem Kinobesuch an bestimmte, festgelegte und bindende Zeitgrenzen halten.
Davon unabhängig gelten die Altersfreigaben der Filme als Kriterium.

Es gibt allerdings Ausnahmen was die zeitlichen Begrenzungen angeht, wenn man mit einer erziehungsberechtigten oder ggf. personensorgeberechtigten Person in Begleitung ins Kino geht.

(§11 Absatz 3 JuSchG).


Diese zeitlichen Begrenzungen können aufgehoben werden, indem eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person das Kind oder den Jugendlichen begleitet und folgendes Formular ausfüllt:



Dennoch bleibt die entsprechende Altersfreigabe bindend! Das heißt, ein Kind, das 16 Jahre alt ist, darf auch über eine Erziehungsbeauftragung NICHT in eine Filmaufführung mit der Angabe „FSK 18“ gehen.
  • Der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren ist nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten
    (= Eltern) erlaubt.

  • Kinder ab 6 Jahren dürfen Filme mit der Kennzeichnung „FSK 12“ besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (= Eltern) sind; eine erziehungsbeauftragte Person reicht hierfür nicht aus.

  • Zum Schutz von Kleinkindern bis einschl. 3 Jahren wird dieser Altersgruppe noch kein Eintritt gewährt. Diese Regelung finden Sie in Punkt 19 der Hausordnung CinemaxX

KINO  

Hilfe und Kontakt

Kontakt


Telefonische Reservierung:

01805 - CI NE MA XX
01805 - 24 63 62 99
Täglich von 10 bis 21 Uhr

Arbeiten bei CinemaxX

Jobs


 

0,14 €/Min. aus dem dt.
Festnetz, max. 0,42 €/Min.
aus dem dt. Mobilfunknetz

zzgl. 0,50 € Aufschlag je Karte