Besondere Teilnahmebedingungen für das CinemaxX-Gewinnspiel
„Super Mario Mystery Box“
(nachfolgend: die „Besonderen Teilnahmebedingungen“)
Für das Gewinnspiel „Super Mario Mystery Box“ (nachfolgend: das „Gewinnspiel“) gelten die folgenden Besonderen Teilnahmebedingungen, die in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der CinemaxX-Website im Themenbereich „Rechtliches“ abrufbar sind. Sie gelten nur zusammen mit den Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (nachfolgend: die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“), die in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der CinemaxX-Website unter dem Link Teilnahmebedingungen für CinemaxX Gewinnspiele | CinemaxX.de abrufbar sind. Im Falle von Kollisionen, Abweichungen oder in Zweifelsfällen gehen die Besonderen Teilnahmebedingungen den Allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.
§ 1 Veranstalter
Das Gewinnspiel wird von der CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg, veranstaltet (nachfolgend: der „Veranstalter“).
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel sind nur Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend: „Teilnehmer“).
- Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich und zulässig, wenn die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Besonderen Teilnahmebedingungen im Ganzen akzeptiert werden. Es gilt die Verpflichtung, sich ab Teilnahme bis zum Ende des Gewinnempfangszeitraums gemäß § 5 Absatz 2 regelmäßig, mindestens einmal pro Kalenderwoche, über etwaige Änderungen des Besonderen Teilnahmebedingungen zu informieren; dasselbe gilt für die Begleitperson ab dem Zeitpunkt, in dem sie von ihrer Benennung Kenntnis erlangt.
§ 3 Gewinn; Gewinner
- Der einzige Preis des Gewinnspiels (nachfolgend: der „Gewinn“) besteht aus den nachfolgend dargestellten und teilweise mit Einschränkungen bzw. Maßgaben konkretisierten Komponenten für maximal zwei Erwachsene:
- Airfare – Hin- und Rückflüge in der Economy-Klasse von einem ausgewählten Flughaften in Deutschland nach Los Angeles, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika
Zur Auswahl in Deutschland stehen ausschließlich die Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M. und München; die An- und Abreise zum / vom Flughafen in Deutschland ist nicht Teil des Gewinns und muss selbst organisiert und bezahlt werden. Die Flüge beinhalten sämtliche Flughafenabgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um indirekte Verbindungen handelt, so dass Umwege und/oder Umstiege erforderlich sind. Über die Flugreisedaten und -zeiten entscheidet ausschließlich der Preisaussteller. Der Gewinn umfasst Pakete für zwei Personen, die auch beide Erwachsene sein können. Beide Personen müssen zur selben Zeit anhand desselben Flugplans reisen, wobei mindestens eine der beiden Personen das 21. Lebensjahr vollendet haben muss.
- Transfers I – Hin- und Rückfahrt zwischen dem Flughafen und dem Hotel in Los Angeles
- Accomodation – vier Übernachtungen in einem Luxus-Hotel in Los Angeles
Die Hotel-Unterbringung legt zwei Erwachsene zugrunde, die sich ein Doppelzimmer teilen. Es ist nicht auszuschließen, dass für Zwecke des Check-ins im Hotel eine aktive Kredit- oder Debit-Karte erforderlich ist. Der Hotel-Aufenthalt muss eine Übernachtung von Samstag auf Sonntag beinhalten. Im Hotelpreis sind nur die ausdrücklich genannten Leistungen enthalten; außer den Übernachtungen sind insbesondere keine örtlichen Transfers, Speisen und Getränke, Exkursionen, Attraktionen, Anwendungen, Visa oder persönliche Ausgaben umfasst. Die Hotel-Unterbringung in einem Doppelzimmer gilt vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit; im Falle der Nichtverfügbarkeit dürfen Leistungen gleicher Art und Güte angeboten werden. Die Auswahl der Unterbringung obliegt ausschließlich dem Preisaussteller.
- Glow-in-the-dark Trampolining Park Session – zwei Stunden, beinhaltet Sprungraum-Socken
Personen, die über 300 Pfund wiegen, können nicht am Trampolin-Springen teilnehmen. Personen mit den folgenden Implikationen wird vom Trampolin-Springen abgeraten: Schwangerschaft; frühere oder aktuelle Kopf-, Hals-, Nacken-, Rücken- oder Schulterverletzungen; Herzleiden; jedes andere Leiden, welches die Fähigkeit zur Teilnahme an einer körperlichen Aktivität beeinträchtigt oder das Risiko einer Verletzung / Schädigung erhöht. Personen, die einen Gipsverband oder eine Prothese tragen, die nicht abgenommen / entfernt werden kann, ist die Teilnahme am Trampolin-Springen nicht gestattet.
- Indoor Skydiving – zwei Sprünge pro Person inkl. Ausrüstung und Einweiser (ca. 1,5 Stunden)
Wer am Indoor Skydiving teilnimmt, muss mindestens das dritte Lebensjahr vollendet haben. Personen, die zwischen 260-300 Pfund (= 117,93-136,08 kg) wiegen, können möglicherweise, schwere Personen definitiv nicht abheben. Bei der Musterung im Rahmen des Check-ins wird durch das Personal des Indoor-Skydiving-Anbieters individuell entschieden, ob eine Teilnahme möglich ist und ob ggf. zusätzliche Auflagen / Bestimmungen angeordnet werden.
- Dinner – Abendessen für zwei Personen im Hibachi Restaurant
Das Budget für das Abendessen in dem genannten Restaurant beträgt $75 USD pro Person und beinhaltet Trinkgeld.
- Dessert – Nachtisch für zwei Personen in einem Rainbow Themed Dessert Store
Das Budget für das Dessert in dem genannten Store beträgt $50 USD pro Person und beinhaltet Trinkgeld.
- Transfers II – Budget für Taxi-An- und Abreisen zu den Aktivitäten vor Ort im Wert von maximal $300 USD.
- Airfare – Hin- und Rückflüge in der Economy-Klasse von einem ausgewählten Flughaften in Deutschland nach Los Angeles, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika
- Gewinner des Gewinnspiels ist, wer in einer innerhalb des Gewinnspielzeitraums über den CinemaxX-Online-Shop ordnungsgemäß erworbenen und bezahlten „Super Mario Mystery Box“ einen von dem Veranstalter designten, auf Kartonpapier gedruckten >>Glückspilz<< mit bestimmten Informationen rechtmäßig im Besitz hat und dies dem Veranstalter unverzüglich, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums schriftlich an die in § 1 genannte Postadresse oder per E-Mail an die Adresse [email protected] mitteilt (nachfolgend: der „Gewinner“); entscheidend ist der Zugang der Mitteilung beim Veranstalter. Die Beweislast für die Erfüllung der Erwerbserfordernisse der „Super Mario Mystery Box“, für die Rechtmäßigkeit des Besitzes am Glückspilz sowie für den form- und fristgerechten Zugang der Mitteilung beim Veranstalter trägt, wer den Gewinn geltend macht.
§ 4 Preisaussteller; Weitergabe personenbezogener Daten
- Der Gewinn wird über die Element London Ltd., 5 Morie Street, London, SW18 1SL, registered in England No. 7073848 (nachfolgend: der „Preisaussteller“), zur Verfügung gestellt und organisiert. Die Datenschutzbestimmungen des Preisausstellers in ihrer jeweils gültigen Fassung sind unter dem Link https://element-london.com/element-london-privacy-policy-travel-english/ (nachfolgend: die „Element Privacy Policy“) abrufbar. Für Zwecke der Einlösung des Gewinns wird der Veranstalter personenbezogene Daten des Gewinners und des Gastes und ggf. auch der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten abfragen und an den Preisaussteller übermitteln; alternativ ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinner, den Gast sowie ggf. auch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten direkt mit dem Preisaussteller in Kontakt zu bringen, um die erforderlichen Daten auszutauschen.
- Sind der Gewinner bzw. dessen Erziehungsberechtigte / Sorgeberechtigte und/oder der Gast mit der Element Privacy Policy und/oder der Weitergabe auch nur teilweise nicht einverstanden, so sind sie jeweils verpflichtet, dies dem Veranstalter unverzüglich durch Übersendung einer eindeutig formulierten Nachricht an die E-Mail-Adresse [email protected] mitzuteilen. Eine Inanspruchnahme des Gewinns kann in diesem Falle ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.
§ 5 Fristen
- Das Gewinnspiel wird in der Zeit vom10.03.2023 bis zum Verkauf derjenigen „Super Mario Mystery Box“, die den >>Glückspilz<< enthält, spätestens jedoch bis einschließlich zum 09.05.2023 veranstaltet (nachfolgend: der „Gewinnspielzeitraum“).
- Der Gewinn muss dem Veranstalter spätestens ein Jahr nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums mitgeteilt und abschließend in Anspruch genommen / empfangen worden sein; ausschlaggebend für das Ende der Frist ist der Ablauf des Tages der Beendigung des planmäßigen Rückflugs (nachfolgend: der „Gewinnempfangszeitraum“).
- Für die Berechnung sämtlicher in den Besonderen Teilnahmebedingungen geregelten Fristen sind Datum und Uhrzeit in Berlin, Bundesrepublik Deutschland, maßgeblich.
§ 6 Modalitäten
- Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss sich für Zwecke der Geltendmachung des Gewinns wirksam vertreten lassen bzw. die Zustimmung des / der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten nachweisen.
- Der Gewinner bzw. dessen Erziehungs- / Sorgeberechtigte ist – auch für den Gast bindend – verpflichtet, dem Veranstalter innerhalb des Gewinnempfangszeitraums, jedoch mindestens sechs Kalenderwochen vor dem ersten möglichen Reiseantritt drei Reisezeitvorschläge in drei verschiedenen Kalendermonaten zu benennen; diese dürfen sich jedoch weder in der Bundesrepublik Deutschland, noch in Kalifornien und/oder den Vereinigten Staaten von Amerika die Weihnachtsfeiertage, den 31. Dezember und 1. Januar, oder öffentliche Feiertage erstrecken.
- Der Gewinner muss den Gewinn persönlich antreten. Zudem muss der Gewinner bzw. Erziehungs- / Sorgeberechtigte eine zweite Person (nachfolgend: der „Gast“) benennen, die den Gewinner begleitet. Die Berechtigung des Gastes ist dem Veranstalter wirksam nachzuweisen. Der Gewinner und/oder der Gast müssen mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Gewinner und der Gast müssen jeweils über einen Reisepass verfügen, der bei Antritt der Reise mindestens sechs weitere Monate gültig ist.
- Sobald der Preisaussteller die Reise gebucht hat, ist jedwede Änderung oder Stornierung ausgeschlossen.
- Die Beantragung / Beibringung gültiger Visa sowie das Vorhalten / der Abschluss relevanter Versicherungen (z.B. Auslands-Reisekranken- und -Unfallversicherung) liegen in der alleinigen Verantwortung des Gewinners bzw. seiner Erziehungs- / Sorgeberechtigten sowie des Gastes.
- Entscheiden sich der Gewinner bzw. dessen Erziehungs- / Sorgeberechtigte, Teile des Gewinns nicht in Anspruch zu nehmen oder die Reise im Ganzen nicht anzutreten, so ist jedweder Anspruch auf den entsprechenden Teil des Gewinns damit verwirkt. Entsprechendes gilt auch für den Gast.
- Die Inanspruchnahme des Gewinns im Ganzen und in Teilen steht unter dem Vorbehalt, insoweit jedwede vor, während und nach der Reise in der Bundesrepublik Deutschland, in Kalifornien und den Vereinigten Staaten von Amerika bestehenden gesetzlichen / staatlichen Vorgaben, COVID-19-Regelungen sowie sonstigen Restriktionen einzuhalten bzw. zu beachten.
- Die Beibringung sowie die Bezahlung für ggf. erforderliche COVID-19-Tests und -Nachweise, für Quarantäne-Unterbringungen sowie jedwede weitere kosten, die nicht Bestandteil des Gewinns sind, gehen ausschließlich zulasten des Gewinners bzw. seiner Erziehungs- / Sorgeberechtigten sowie des Gastes und obliegen ihrer alleinigen Verantwortung.
- Eine Barauszahlung oder Barerstattung des Gewinns ist ausgeschlossen.
- Der Gewinn darf nicht verkauft werden.
- Der Gewinner und der Gast treten den Gewinn auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an.
- Jedwede Haftung des Veranstalters und des Preisausstellers ist ausgeschlossen.
- Ansprüche des Gewinners und/oder des Gastes gegen die die gebuchten Flüge ausrichtenden Fluggesellschaften werden hiermit an den Preisaussteller abgetreten.
- Jedweder Verstoß gegen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und/oder der Besonderen Teilnahmebedingungen führt zur Verwirkung jedweder Ansprüche auf den Gewinn.
§ 7 Sonstiges
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne dieser Besonderen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Besonderen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
- Diese Besonderen Teilnahmebedingungen können von dem Veranstalter jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.